Hallo,
ich habe folgendes Problem und bin bislang leider nicht fündig geworden.
Die VKH- Partei hat durch Beschluss des Richters Raten ab 01.04.2016 in Höhe von rund 700 Euro erhalten. Im Beschluss steht: ... Monatsraten von 700 €, monatlich am Ersten, erstmals ab 01.04.2016 an die Landesjustizkasse zu zahlen hat...
Nun wurde es jedoch unterlassen, eine Rechnung an die Partei zu senden ebenso wie ein Ratenplan.
Dies ist erst im Oktober 2017 aufgefallen. So dann wurde ein Ratenplan zugesandt und 4 Monatsraten beginnend ab 01.11.2017 festgelegt.
Daraufhin hat die Partei jetzt bereits zwei Schreiben gesendet. Unter anderem auch das Formular über Verfahrenskostenhilfe neu ausgefüllt.
Sie könne die Raten nicht aufbringen. Sie legt auch dar, wie sich ihr Einkommen in dieser Zeit geändert hat. Rund 400 Euro weniger Unterhaltszahlung und ab 01.01.2018 gar kein Unterhalt mehr sowie volle Erwerbsminderungsrente.
Nun meine eigentliche Frage: Kann ich auf Zahlung bestehen weil die Pflicht dazu grundsätzlich schon seit April 2016 bestand wie man dem Beschluss entnehmen kann?
Im Zöller § 120 ZPO Rn. 8 finde ich nur den Fall, dass der Zahlungsbeginn ungeregelt ist und kein Konto angegeben, auf dass die Überweisungen erfolgen sollen. Im hiesigen Fall stand der Zahlungsbeginn aber ja grundsätzlich fest.
Wie würdet ihr verfahren? Ich bin erst seit zwei Monaten mit der Ausbildung fertig und weiß mir in diesem Fall leider keinen Rat.
Vielen Dank.