Ich wünsche allen Mitforisten noch ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr und habe leider schon das erste Problem:
1992 wird O. als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Gleichzeitig wird in Abt. II ein Nacherbenvermerk eingetragen. Diese Eintragungen waren gemäß dem vorgelegten Erbschein richtig.
O. verstirbt irgendwann und wird letztendlich von U. beerbt. Auf Antrag eines Gläubigers erfolgt 2007 die Grundbuchberichtigung von O. auf U. (und die Eintragung von 3 Zwangshypotheken). Die Nacherbfolge wurde dabei offenbar von meinem Vorgänger übersehen.
U. verkauft 2015 das Grundstück an A. Ich habe die Auflassungsvormerkung eingetragen, weil ich die früheren Grundbucheintragungen dabei nicht nachgeprüft habe (ich kannte ja die Vorgeschichte nicht).
Als nächstes versucht der Notar die Lastenfreiheit herbeizuführen und beantragt u.a. die Löschung der Nacherbenvermerks von 1992. Begründung: U. ist nicht nur Erbe des Vorerben, sondern auch Nacherbe nach dem ursprünglichen Eigentümer. Ich habe die Einziehung des Erbscheins nach dem ursprünglichen Eigentümers verlangt, der den Vorerben auswies, und die Erteilung eines neue Erbscheins, der den Nacherben ausweist. Trotz erheblicher Fristverlängerung ist nichts passiert, so dass ich den Antrag heute zurückgewiesen habe. Der Notar hat zuletzt einfach nicht mehr reagiert.
Leider liegt dahinter in der Grundakte bereits der Eigentumsumschreibungsantrag auf den Käufer, an den U. verkauft hat und für den ich die Auflassungsvormerkung eingetragen hatte. Und nach der Zurückweisung des Vorantrages ist er jetzt an der Reihe. Ich habe ihn noch nicht abschließend durchgeprüft, aber es sieht alles gut aus. Meine Frage ist jetzt: Kann ich diesen Vertrag überhaupt vollziehen, wenn ich weiß, dass U evtl. gar nicht der richtige Grundstückseigentümer ist? Denn der Nachweis dafür wurde mir ja nicht vorgelegt. Aber wenn nicht, was mache ich statt dessen? Mit der Suche habe ich nichts passendes gefunden, aber vermutlich finde ich einfach nur nicht die richtigen Stichworte... Für ein paar Denkanstöße wäre ich sehr dankbar.