Hallo,
folgender Fall:
Der Verstorbene hinterlässt ein Grundstück im Wert von 38.000 € und Sparguthaben in Höhe von ca. 1.000 €.
Der Erblasser war verwitwet und hatte sieben Kinder. Alle Kinder und deren Kinder haben die Erbschaft ausgeschlagen.
Nur ein Sohn des Erblassers hat ein nichteheliches Kind, über dessen Aufenthalt er nichts sagen konnte.
Mit Hilfe des Standesamts wurde eine Adresse ermittelt, der Brief kam jedoch zurück.
Daraufhin hat mein Vorgänger eine Nachlasspflegschaft angeordnet. Diese läuft nun seit 1,5 Jahren. Seitdem hat der Nachlasspfleger
keine Erkenntnisse über den potenziellen Erben mitgeteilt.
Das Sozialamt "beantragt" nun als Nachlassgläubiger die Feststellung des Fiskalerbrechts, da sich der NL-Pfleger trotz
mehrfacher Aufforderung nicht auf Schreiben des Sozialamts reagiert hat.
In einem solchen Fall die NLP aufheben und den Fiskus feststellen? Es gibt ja einen potentiellen Erben, dieser ist ja "nur" unbekannten Aufenthalts.
Vielleicht ist er auch verstorben o.ä., das weiß ich nur vielleicht nicht.
Ansonsten ergeben sich aus der Akte auch noch Namen und Anschriften von Geschwistern des Verstorbenen, die vor dem Fiskus bei Wegfall des Abkömmlings in Betracht kämen.
Ich würde unter diesen Umständen ungerne den Fiskus feststellen.