Hallo in die Runde,
folgender SV: Räumungstermin ist angesetzt auf den 07.03.2018. Unter dem 15.02.2018 beantragen die Sch., vertr. d. RA XY Räumungsschutz. Gestützt wird der Antrag darauf, dass beide Sch. sehr krank sind (beide um die 80). Darüber hinaus haben die Sch.eine neue Wohnung gefunden. Atteste liegen vor. Mietvertrag ist nunmehr auch vorgelegt worden.
Dem Gl. ist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Beantragt wird die Zurückweisung des Antrags. Gleichwohl sei der Gläubiger bereit das Verfahren gütlich beizulegen. Gl. bietet den Sch.an die Wohnung bis zum 15.03. zu räumen und geräumt zu übergeben. G. nimmt Zwangsvollstreckungsauftrag zurück. Sch.tragen die Kosten des Verfahrens. Sch. stimmen dem Vergleich zu, mit Ausnahme der Kostenregelung. Kosten soll der Gl. tragen.
Frage: Wie mache ich das denn jetzt beschluss-technisch? Faktisch gewähre ich doch gar keine Räumungsschutz. Ich protokolliere aber auch keinen Vergleich. Kosten würde ich den Sch. auferlegen.
Wäre das so richtig?:
Beschluss
R.schutz wird gewährt bis 15.03.
Gründe: pp.... Einigung erwähnen.
Kosten tragen Sch., weil ....
RMB