Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage.
Ich habe gegen einen Schuldner einen Titel erwirkt. Um weitere Kosten zu sparen, habe ich im Januar 201 vor dem ZV-Auftrag erst eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht gestellt, mit der Bitte um Auskunft, ob der Schuldner in der Schuldnerkartei geführt wird. Das Amtsgericht hat dies verneint. Daraufhin habe ich den ZV-Auftrag rausgeschickt.
Nun teilte mir der zuständige Gerichtsvollzieher mit, dass der Schuldner bereits im September 2017 die EV abgegeben hat. Es sind nun Kosten in Höhe von fast € 65,00 entstanden, die ich eigentlich durch die Anfrage beim Amtsgericht vermeiden wollte.
Meine Frage nun: Wie aktuell sind die Angaben des Amtsgerichts bzw. die Angaben in der Schuldnerkartei? Gibt es die Möglichkeit aufgrund der falschen Angabe des Gerichtes die Gerichtsvollzieherkosten nicht zu bezahlen? Die Angaben in meiner Anfrage stimmen mit den Angaben in der EV überein (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
Vielen Dank für eure Hilfe.