Vermutlich aufgrund zu geringer Verfahrenszahlen gibt es in Rheinland-Pfalz spezielle Zuständigkeiten für den Instanzenzug. So ist das OLG Zweibrücken bspw. für alle Nachlasssachen zuständig. Mit der oben geschilderten Funktion eines Landesobergerichts hat dies aber nichts zu tun.
BayObLG - Wiedergeburt
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Da fällt mir ein ... hat sich El Marco denn schon festgelegt, in welcher fränkischen Stadt das künftige BayObLG seinen Sitz haben soll?
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Laut unserer Tageszeitung wird es wieder in München sein. Nicht nach Franken und auch keine Zonenrandbelebung.
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Laut unserer Tageszeitung wird es wieder in München sein.
Ja, so steht es auch im Link im ersten Beitrag.
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Zwengs der Nebenstellen - > Schwäbische
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Ich kann mich irren, aber ist das OLG Zweibrücken nicht in Wahrheit auch eine Art Rheinland-Pfälzisches Oberstes Landesgericht für Grundbuchsachen? Vom OLG Koblenz sind mir zumindest bisher kaum Grundbuchsachen begegnet.
https://olgzw.justiz.rlp.de/de/wir-ueber-uns/zustaendigkeiten/
"Für Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Freiheitsentziehungs- und der Betreuungssachen und solchen nach §§ 81 und 127 GNotKG ist das Pfälzische Oberlandesgericht für das gesamte Land Rheinland-Pfalz zuständig." -
Danke Kai, so hatte ich das auch in Erinnerung.
Das OLG Zweibrücken nennt sich halt nur nicht "Oberstes", aber ansonsten ist es - bis auf den Umfang der Zuständigkeiten - ohne weiteres mit dem BayObLG vergleichbar.
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Heute im Bayerischen GVBl. (Nr. 13 S. 545): Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Juli 2018.
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Danke Kai, so hatte ich das auch in Erinnerung.
Das OLG Zweibrücken nennt sich halt nur nicht "Oberstes", aber ansonsten ist es - bis auf den Umfang der Zuständigkeiten - ohne weiteres mit dem BayObLG vergleichbar.
Immerhin handelt sich ja auch um einen ehemaligen Königlich Bayerischen Appelationshof.:-D
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Schön, das man sowas hier im Forum liest. Auf dem Dienstweg ist mir bisher noch nichts zu Ohren gekommen.
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Eine "Wieder"zuständigkeit des BayObLG in Grundbuch- und Nachlasssachen vermag ich bislang nicht zu erkennen. Das wäre zweifelsfrei sehr bedauerlich.
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Heute im Bayerischen GVBl. (Nr. 13 S. 545): Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Juli 2018.
Wichtig ist natürlich, dass schon feststeht, dass nach Söders Heimat Franken Senate des neuen Bayerischen Obersten Landesgerichts kommen. Kann man in der Heimat ein paar Richter mit guten Posten versorgen. Aber halt: Es geht freilich nur um die Qualität der Rechtsprechung.
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Heute im Bayerischen GVBl. (Nr. 13 S. 545): Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Juli 2018.
Wichtig ist natürlich, dass schon feststeht, dass nach Söders Heimat Franken Senate des neuen Bayerischen Obersten Landesgerichts kommen. Kann man in der Heimat ein paar Richter mit guten Posten versorgen. Aber halt: Es geht freilich nur um die Qualität der Rechtsprechung.
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