Hallo,
im vorliegenden Fall möchte der Betreuer die Rentenversicherung (Rückkaufswert ca. 7000 EUR) kündigen, damit die die Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen gezahlt werden kann.
Gilt die Rentenversicherung als einzusetzendes Vermögen? Ich habe bereits in 90 SGB XII geschaut und einiges an Rechtsprechung zum Thema Lebensversicherung gefunden... aber hier bin ich ratlos.
Kann mir evtl. jemand weiterhelfen?