Guten Morgen,
ich habe folgenden Fall:
Es schlagen einige Erben aus, da diese eine Überschuldung des Nachlasses vermuten.
Es wird Nachlasspflegschaft angeordnet, da Grundbesitz vorhanden ist.
Eine (eigentlich nachrangige) Erbin wird durch eine gesetzliche Betreuerin vertreten, welche nicht ausgeschlagen hat, da der Nachlasspfleger sie darüber informiert hatte, dass der Nachlass wahrscheinlich nicht überschuldet ist.
Es steht nunmehr fest, dass der Nachlass tatsächlich nicht überschuldet ist.
Jetzt soll Erbscheinantrag gestellt werden.
Würdet ihr die Erben, die ausgeschlagen haben darüber informieren, dass der Nachlass nicht überschuldet ist oder diese im Rahmen des Erbscheinsverfahrens anhören, obwohl sie bereits ausgeschlagen haben?
Sie könnten ja unter Umständen die Ausschlagung wirksam anfechten.