Guten Morgen !
Ich würde gerne Eure Meinung über die Akteneinsicht vonInkassobüros einholen.
Bei einer Fortbildung war ein Beschluss des OLG Köln vom8.1.2018 (2 WX 277/17) Thema. Hiernach gehört ein Inkassobüro nicht zu demKreis der Verfahrensbevollmächtigten gem. § 10 FamFG, die berechtigt sind einemDritten in einem Auskunftsverfahren betreffend ein Nachlassverfahren zuvertreten.
Die Auskunft kann nur dem Gläubiger selbst oder einem vomGläubiger bevollmächtigten Rechtsanwalt erteilt werden.
Wie handhabt ihr das? Danke für Eure Meinungen J
Akteneinsicht eines Inkassobüros
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Das ist wirklich interessant. In letzter Zeit häufen sich die Anfragen eines Inkassobüro, welches im Auftrag (Bevollmächtigungen wird immer beigefügt) des JC Altforderungen eintreibt.
Das JC sagte auf Nachfrage: diese Forderung ist nicht abgetreten, heißt ja dann wohl man dürfte die Auskunft nur dem JC und nicht dem Inkassobüro geben?? -
Und konsequent auch nur dann, wenn JC anfragt.
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Was bitte ist ein JC?
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Ich tippe auf das Jobcenter, kann mich aber auch irren.
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Ich teile die Meinung des OLG Köln nicht und erteile daher auch Auskünfte an Inkassobüros, sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
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Jobcenter, ja eben der abküfi
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Wie ich schon einmal sagte, ist eine Akteneinsicht keine Verfahrenshandlung eines Beteiligten, weshalb hier die speziellen Vorschriften für die Vertretung nicht gelten. Es ist Unsinn, einem durch ein Inkassounternehmen vertretenen Gläubiger die Akteneinsicht zu verwehren. Der Gläubiger ist doch eben kein Beteiligter am Nachlassverfahren im Sinne des § 10 FamFG. Es wird immer verrückter...
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Sehe ich wie AKoehler und TL.
Und was ich auch leider immer häufiger sehe, sind schlecht argumentierte OLG-Beschlüsse die von der Basis nicht hinterfragt, sondern einfach "nachgeplappert" werden.
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Wie man als OLG so einen Unfug mal nebenher als obiter dictum rauhauen kann, erschließt sich mir nicht.
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