Im Grundbuch wurde im November 2018 eine Grundschuld mit Brief eingetragen. In der Nennung der Bezugsurkunde wurde fälschlich "Notar X" anstatt richtig "Notar Y" angegeben.
Der Notar Y ersucht nun um Berichtigung dieses Fehlers.
1) Ist die Grundschuld überhaupt entstanden und kann damit auch von Amts wegen berichtigt werden oder muss die Grundschuld von Amts wegen gelöscht und neu eingetragen werden?
2) Für den Fall einer möglichen Berichtigung: muss hierfür der Grundschuldbrief vorgelegt werden?