Mein Betreuter hat ein Haus, in dem er eine Wohnung selbst bewohnt und mehrere Wohnungen vermietet sind. Durch seine geringe Rente und die Mieteinnahmen kann er seinen Lebensunterhalt gerade so bestreiten. Da am Haus immer wieder Renovierungsarbeiten anfallen, muss monatlich zumindest ein kleiner Betrag auf die Seite gelegt werden. Hierdurch ist der finanzielle Spielraum sehr eingeschränkt.
Der Betreuer möchte nun das Haus verkaufen, damit sich der Betreute monatlich "mehr leisten" kann und die Gefahr gebannt ist, dass er eine plötzlich auftretende Reparatur am Haus mal nicht bezahlen kann. Für den Betreuten soll ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten werden.
Nun das eigentlich Problem: der Betreute ist geistig behindert, kann sich laut Betreuer zwar äußern, würde sich aber sicherlich gegen einen Verkauf aussprechen, da ihm auch kleinste Veränderungen stark belasten und er den positiven Effekt eines Verkaufs nicht überblicken kann. Verfahrenspflegerbestellung dürfte auf jeden Fall angezeigt sein.
Der Betreuer fragt nun an, ob ich nicht auf die persönliche Anhörung verzichten könnte oder man dem Betreuten zumindest die spätere Entscheidung für einen Verkauf gegen seinen Willen vorenthalten könnte, da er nie mehr glücklich weiter leben könnte, wenn er wüsste, dass gegen seinen Willen verkauft wurde.
Was meint Ihr hierzu?