Fall:
Nachlasspfleger zur Verwaltung und Sicherung des Nachlasses, sowie zur Ermittlung der Erben bestellt.
Der Nachlass besteht ausschließlich aus
- 3.000 € Bankvermoegen
- heruntergekommenenes 1-Familienhaus, Wert grob geschätzt ca. 60.000 € (Gutachten nicht vorhanden). Der Grundbesitz ist vollgestellt, zugemüllt und ungepflegt.
Erben in der ersten und zweiten Ordnung nicht vorhanden. Erben in dritter Ordnung (noch) nicht ermittelt und werden kurzfristig auch wohl nicht zu ermitteln sein. Selbst wenn, wäre ungewiss, ob diese tatsächlich annehmen.
Damit der Grundbesitz den Nachlass nicht weiter mit Kosten belastet, will der Nachlasspfleger diesen verkaufen. Bislang gab es wenig bis keine Interessenten (auch nicht bei der Rechnung "Wert - Räumungskosten = Kaufpreis").
Nachlasspfleger und Makler sind sich einig, dass die Verkaufschancen erheblich steigen, wenn der Grundbesitz vor Verkauf geräumt und eventuell aufgehübscht wird.
Der Nachlasspfleger bittet das Nachlassgericht um Genehmigung eines Darlehens (= Dispo) über 5000€, um ausreichende Mittel für Räumungen, Gutachten zum Wert und evtl. Aufhübschung zu haben, da die 3000€ dafür nicht ausreichen.
Der Grundbesitz ist in Abteilung II und III unbelastet (!) und es gibt auch sonst keine Gläubiger, die dem Nachlasspfleger in naher Zukunft die Vermarktung im Rahmen einer Versteigerung o. ä. "abnehmen" würden. Die laufenden Kosten könnten noch für ca. 2 Jahre gedeckt werden, dann sind die 3.000 € aufgebraucht und der Grundbesitz noch weiter verwahrlost.
Nach erstem Zögern finde ich die Idee des Nachlasspfleger ganz charmant, frage mich aber, ob die Idee einen Haken hat oder ich was übersehe, was zum Nachteil der unbekannten Erben gereicht.
Was ist, wenn trotz Räumung/Aufhübschung kein Käufer gefunden wird bzw? keiner ein genehmigungsfähiges Angebot unterbreitet?
(Eingehungsbetrug durch Nachlasspfleger/Gericht?)
Wäre ein (unbesichertes) "normales" Darlehen nicht günstiger als ein Dispo?
Jemand Anregungen, Aspekte, Bedenken, Zustimmungen?