Hallo,
als gesetzlicher Betreuer werde ich manchmal auch mit Verfahrenspflegschaften betraut; vorwiegend bei Immobilienverkäufen durch d. Betreuer.
Der Aufgabenbereich wird dann i.d.R. als "Stellungnahme zum notariellen Kaufvertrag" bezeichnet.
Bisher waren die betr. Fälle relativ einfach zu beurteilen, da die Verkäufe zwecks Finanzierung von Heimkosten notwendig und die Verkaufserlöse angemessen erschienen.
Gemäß der mir vorliegenden Fachliteratur gehen die betr. Stellungnahmen der Verfahrenspfleger immer mit einer Entscheidung einher. Entweder einem Verkauf wird zugestimmt oder er wird abgelehnt. Solche klare Aussagen sind m.E. aber als Verfahrenspfleger nicht immer ohne Bedenken zu treffen, da - aus Sicht d. Betreuten - oftmals keine Entscheidung ohne ein "aber" möglich ist und ich als Verfahrenspfleger in meiner Stellungnahme dann lediglich eine Abwägung von Pro und Contra vornehmen kann. Oder geht man als Rechtspfleger hinsichtlich der Entscheidung über eine Genehmigung davon aus, dass der Verfahrenspfleger immer eine klare Zu- oder Absage erteilt? Letztendlich entscheidet doch das Gericht.
mfg