Hallo zusammen,
die Suchfunktion habe ich bereits bedient, jedoch keine Antwort auf meinen Problemen gefunden.
Bei mir ging ein Antrag auf Auskunft gemäß § 1686 BGB ein. Ich habe diesen dann zur Kenntnis- und Stellungnahme an die Antragsgegnerin übersandt und das Jugendamt zur Berichterstattung aufgefordert.
Nun teilte mir die Antragsgegnerin mit, dass der Antragsteller im Krankenhaus liege und es wohl nicht gut aussehe. Es sei nicht sicher, ob dieser überhaupt nochmals das Krankenhaus verlassen könne.
Das Jugendamt hat nun auch angerufen, da der Antragsteller eine schwierige Persönlichkeit sei und bereits Mitarbeiter des Jugendamtes auf gewissen Internetplattformen in den Dreck gezogen wurden.
Eigentlich müsste ich ja auf jeden Fall das Kind persönlich anhören. Das wäre ja auch kein Problem.
Müsste ich den Antragssteller auch anhören? Dies ist ja nicht möglich, da dieser sich im Krankenhaus befindet?!
Würde nun also ein Termin ausreichen, in welchem ich die Antragsgegnerin, das Kind und das Jugendamt lade und dann entscheiden? Laut der Mutter ist das Kind dagegen, dass Auskünfte an den Vater erteilt werden. Das Kind ist 14 Jahre als. Ist dennoch ein Verfahrensbeistand zu bestellen?
Es wurden unter anderem folgende Auskünfte geltend gemacht:
- Auskunft über die derzeitige Klasse und den Klassenlehrer (Halte ich persönlich für nicht möglich)
- Aushändigung von Schulzeugnissen seit 2012 (ist dies rückwirkend möglich?)
- Auskunft über Wohnsituation wie Kinderzimmergröße, Ausstattung etc. (Halte ich aus dem Bauch heraus auch für nicht möglich)