Guten Tag,
das Pflegeheim schreibt mir, dass sich dort noch eine Kette des Erblassers in der Verwahrung befindet. Es wird angefragt, was mit der Kette wird?
Um welche Art Kette es sich handelt und welchen Wert diese hat wird nicht genannt.
Ich bin nun geneigt denen zu schreiben, dass sie die Kette hier im Nachlassgericht abliefern sollen.
Ich würde dann entscheiden, was damit gemacht wird (mit Protokoll entsorgen oder Verkauf im örtlichen An- und Verkauf mit anschließender Geld Hinterlegung)
Da es vielleicht auf Letzteres hinausläuft, könnte ich den Verkauf und die Hinterlegung eigentlich selbst als der bearbeitende Rechtspfleger tätigen? Notfalls würde ich dafür unseren meistbestellten Nachlasspfleger fragen, ob er den Verkauf und die Hinterlegung gratis machen würde.
Ich denke die anfallenden Kosten für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft übersteigen den Wert der Kette.
Achja, Erben der 1. Erbordnung sind nicht vorhanden und alle bekannten Erben der 2. Erbordnung haben ausgeschlagen.
Was meint ihr so?