Wer kann helfen?
Mandant hat im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren für die I. und II. Instanz jeweils PKH unter unserer Beiordnung bewilligt bekommen. Beide Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen. Mandant ist umgezogen, m. E. muss ich dies nur dem erstinstanzlichen Gericht mitteilen (da das ja für PKH-Kostenerstattungsanträge zuständig ist), ist das richtig und wenn ja, warum bzw. woraus ergibt sich das?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!