folgendes Szenario:
PKH mit Raten
Raten wurden alle problemlos gezahlt - bis auf die Letzte.
Die letzte Rate wurde angemahnt (Schreiben an Partei direkt und an RA).
Schreiben an RA kam zurück von einem Abwickler mit dem Hinweis darauf, dass das Abwickleramt bereits am 03.03.2019 bereits geendet hat.
Der Abwickler widerum hat nun auch einen Vertreter.
Ich weiß nicht wohin nun mit der Vergütung gemäß §50 RVG...
Kann ich die noch an den Abwickler bzw. an desser Vertreter auszahlen ?