Hallo miteinander,
auf meinem Schreibtisch ist eine Akte mit einem kubanischen Erblasser gelandet. Er war geschieden und hinterlässt vier Kinder. Diese würden nun gern einen Erbschein beantragen.
Da ich mich also im internationalen Privatrecht und außerhalb der EU-Erbrechtsverordnung befinde, benötige ich Hilfe. Ich weiß weder wer zuständig ist, noch welches Erbrecht anzuwenden wäre.
Gemäß Art. 3 Nr. 2 EGBGB könnten völkerrechtliche Vereinbarungen vorrangig zu beachten sein. Leider habe ich bei meiner Recherche noch nichts passendes gefunden.
Hat jemand eine Idee?