Gibt es für Schwerbehinderte eine Ermäßigung bei Pebb§y? Und wenn ja, wie groß ist die? Ich habe nur gefunden, dass es zusätzlichen Urlaub und verschiedene andere Entlastungen gibt, aber keine Reduzierung bei Pebb§y.
Schwerbehinderte und Pebb§y
-
-
Meines Wissens nach: Nein.
-
Nein, das muss bei der Geschäftsverteilung individuell berücksichtigt werden.
Es gibt auch noch die Regelung, dass keine Vertretung über eine Stunde hinaus geleistet werden muss. Jetzt auf die Schnelle weiß ich aber nicht, wo es steht.
-
Generell nicht, schließlich ist jede Schwerbehinderung anders, auch in ihrer Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit.
Meines Wissens kann es bei der Personalbedarfsberechnung von der Oberbehörde berücksichtigt werden, wenn Einzelne nicht 100% leistungsfähig sind. So ist es jedenfalls bei uns. -
Keine Berücksichtigung bei Pebb§y. Hier kam eine Behinderte aber auf die Idee. dass sie ja 5 Tage mehr Urlaub habe als die Normalos und daher weniger arbeiten könne und ihr Pensum deshalb entsprechend gekürzt werden müsse.
-
Dieser Zusatzurlaub ist ein pauschaler Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte, sonst nichts.
-
... und wird mit der größeren Erholungsbedürfigkeit begründet. Hängt vermutlich auch davon ab, ob und wie eine Vertretung in der Zeit stattfindet. Aufs Jahr umgerechnet würden die fünf Tage aber auch nicht viel ändern.
-
Gibt es für Schwerbehinderte eine Ermäßigung bei Pebb§y?
Nein, systembedingt kann es diese auch gar nicht geben, denn:
Zitat von Nds. Justizministerium stellv. für alle Justizverwaltungen
•PEBB§Y ist ein Personalbedarfsberechnungssystem auf empirischer Basis. ...
•Der Zweck von PEBB§Y liegt nicht in der behördeninternen Geschäftsverteilung. Die Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y können daher nicht die Verpflichtung der Präsidien und Behördenleitungen ersetzen, alle Geschäfte nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Personen zu verteilen. -
Danke, das erspart mir den Hinweis.
-
Wobei Pebb§y vermutlich aber nur als Schlagwort für die zugeteilte Arbeitsmenge gemeint war.
-
Danke für die Rückmeldungen. So in etwa hatte ich mir das gedacht.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!