Guten Morgen Alle,
die Ast´in hat Unterhaltsvorschuss beantragt und soll den Kindesvater benennen. Den möchte Sie nicht benennen, da sie nicht wünscht, dass dieser Kontakt zum Kind hat (Kindesvater drogenabhängig).
Die ganze Sache befindet sich noch im Antragsverfahren und ich habe sie daher an die hiesige Unterhaltsvorschusskasse verwiesen, da diese ihr die Auskunft geben können, ob unter diesen Umständen trotzdem der Kindesvater benannt werden muss oder nicht.
Nunmehr hat sich eine RA´in gemeldet und meint, dass auch die Möglichkeit bestehen muss, behördliche Anforderungen zu hinterfragen und dass dazu anwaltliche Beratung erforderlich sei und somit auch BerH zu bewilligen ist.
Wenn dem so ist, muss ja jedem der mit einem Antrag und zu machende Angaben unsicher ist, BerH gewährt werden. Aber genau dafür sind die jeweiligen Behörden selbst zuständig. Ein Interessenskonflikt liegt im Antragsverfahren ja noch gar nicht vor.
Eine Beratung durch die Behörde hat die Ast´in auch noch gar nicht in Anspruch genommen, sondern nur das Merkblatt zum Antrag auf Unterhaltsvorschuss gelesen und dann gleich einen Anwalt konsultiert. Wahrscheinlich weil sie eh grad wegen einer SGB II Angelegeheit da war.
Hat jemand mit dieser Fallkonstellation schon Erfahrung? Wie geht ihr damit um?
Vielen Dank