Es wird bewilligt und beantragt, eine Grundschuld an einer Teilfläche mit 3.000 qm im Grundbuch einzutragen. Der Antrag nebst Unterlagen ist am 05.01.2020 beim Grundbuchamt eingegangen.
Das Grundstück ist weder anhand einer Flurstücksnummer definiert, noch ist beschrieben, wie dieses Grundstück zustande kommt. Genannt ist lediglich der entsprechende Fortführungsnachweis, so dass sich die Entstehung des Grundstücks für das Grundbuchamt rein theoretisch nachvollziehen lässt. Abschließend nachvollziehen lässt sich dies natürlich nur mit den entsprechenden Anträgen zu dem Fortführungsnachweis.
Anträge zu dem Fortführungsnachweis bzw. ein entsprechender Antrag zur Bildung des Grundstücks liegen/liegt dem Grundbuchamt bis zum heutigen Tag nicht vor.
In der Grundschuldbestellungsurkunde wir der Notar bevollmächtigt, das Grundstück nach Vorliegen des Fortführungsnachweises festzustellen und die entsprechenden Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben. Dies ist m.E. eine Identitätserklärung, die auf den Notar übertragen wurde, was ohne Probleme möglich ist.
Liege ich hier richtig?
Da die genannte Identitätserklärung nebst den erforderlichen Anträgen und Unterlagen aber bislang nicht vorliegt, kann die Eintragung natürlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden.
Ich würde dem Notar mit Zwischenverfügung aufgeben, die Bildung des Grundstücks in einem getrennten Verfahren herbeizuführen und in meinem Verfahren nachzuweisen und die hier erforderlichen Erklärungen (Identitätserklärung nebst Anträgen, Bewilligungen und Unterlagen) einzureichen.
Wie seht Ihr das?