Hallo,
Es war ein Scheidungssantrag anhängig. Dieser wurde zurückgenommen. Es wude durch Beschluss geregelt, dass Kosten der Ast trägt. Ast VKH ohne Raten, AGG VK mit Raten.
es erfolgte eine vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen aufgrund der Kostentragungspflicht.
AGG Vertreter hat einen KFA nach § 103 ZPO gestellt. KFB wure erlassen.
Nun 4 Monate später beantragt er die Vergütung aus der Staatskasse.
Kann ich die Festsetzung einfach so, trotz KFB machen. Muss ich dann die vorläufige Einstellung wieder aufheben uddn Raten anfordern?