Auch wenn es mehr Aufgabe des mittleren Dienstes ist, benötige ich trotzdem mal die Infos, wie es bei euch gehandhabt wird.
Ich bin am Amtsgericht tätig und hier wurden in den Jugendsachen auch immer die Mistra-Mitteilungen gemacht. Aber muss das sein?
Nr. 4 Mistra sagt, die Vollstreckungsbehörde ist zuständig nach Abschluss (also wir soweit), soweit nichts anderes bestimmt.
Nr. 11 Mistra sagt aber, dass die StA den Ausgang des Verfahrens mitteilt. Das wäre ja die speziellere Vorschrift. Aber sind da wirklich alle Fälle gemeint?