Auf das P-Konto der Schuldnerin wird die Sterbegeldversicherung ihres verstorbenen Vaters überwiesen, da sie die Bezugsberechtigte war.
Von dem Geld soll die Beisetzung des Vates bezahlt werden.
Könnte man über § 765a ZPO bis zur Höhe der Bestattungskosten eine Freigabe machen?