Hallo ihr Lieben
ich hatte einen Antrag auf Teilungsversteigerung bezüglich mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke. Nun bin ich bei der Verkehrswertermittlung angekommen. Ich würde gerne einen Sachverständigen beauftragen, die Rechtsanwälte der Gläubigerin sind jedoch dagegen aufgrund der hohen Kosten die dadurch entstehen würden.
Diese beziehen sich jetzt auf das Geoportal, wo Werte pro qm angegeben sind. Der Gutachterausschuss hat denen mitgeteilt, wie der Bodenrichtwert zustande kommt.
Es wurde aber explizit darauf hingewiesen, dass keine Abweichungen der einzelnen Grundstücke hierbei eine Rolle spielten.
Ich bin ja der Meinung das würde mir nicht reichen, da ich eben nicht festgestellt wurde, ob eine Hütte drauf steht oder ob was mit dem Boden ist etc..
Ein Kollege meinte jedoch er hätte kein Problem damit und würde das so festsetzen.
Wie seht ihr das? Behaart ihr immer auf ein Sachverständigengutachten oder gibt es auch Ausnahmen wo ihr sagt okay da reicht der Bodenwert?
Vielen Dank.