Hallo zusammen,
ich habe das erste Mal ein solches Verfahren bzw. Antrag. Die Richterin hat im Teilbeschluss folgendes beschlossen: "Der Agg. ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner mit Schriftsätzen seiner Anwälte vom XX erteilten Auskünfte über den Bestand seines Endvermögens am XX an Eides Statt zu versichern."
Die Akte wird mir nun mit einem Schreiben des Agg, vorgelegt, welcher um einen Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bittet. Nun habe ich solch ein Verfahren ehrlich gesagt noch nie gesehen.
Ich bin nun auf § 3 Nr. 1b RpflG gestoßen, lt. Kommentar gilt der jedoch nicht, wenn jemand in die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verurteilt wurde. Dann sei das Vollstreckungsgericht zuständig.
In meinem Fall wurde der Agg. ja auch durch Beschluss zur Abgabe verpflichtet, sodass ich nun auch davon ausgehen würde, dass das Vollstreckungsgericht zuständig ist. Im Kommentar steht jedoch auch drin, dass dies auf Antrag des Gläubigers geschieht. Hier liegt nur ein Schreiben des Agg. vor.
Hatte jemand schon mal so etwas? Würdet ihr die eidesstattliche Versicherung einfach abnehmen? Ist auf irgendetwas zu achten?
Vielen Dank!