Liebe Foristen,
das Insolvenzrecht und ich haben noch nicht lange und auch nicht allzu intensiven Kontakt, vllt komme ich in folgendem Fall deshalb nicht weiter und würde mich über Meinungen freuen:
ein IN-Verfahren; am 20.03.2018 geht u.a. ein Schlussbericht inkl. Verteilungsverzeichnis nach § 188 und Schlussverzeichnis ein; im Verteilungsverzeichnis sind 20 Gläubiger mit festgestellten Forderungen von 200.000 EUR aufgenommen. Bei einem dieser Gläubiger ist in der Spalte "Ergebnis festgestellt" kein Eintrag. Im Schlussverzeichnis ebenfalls festgestellt Forderungen in Höhe von 200.000 EUR, bei dem o.a. Gläubiger ebenfalls kein Eintrag. Seine Forderung war im PT m Jahr 2014 laut Tabelle "Festgestellt für den Ausfall". Am 29.03.2018 ging nochmals ein Schreiben des IV ein, in dem er (auf Bitten des Gerichts) die Beträge nach §188 nochmals explizit mitteilte; auch da Mittelung, dass Gläubiger gem. § 38 InsO mit 200.000 EUR zu berücksichtigen sind. Am 16.05.2018 dann Zustimmung zur Schlussverteilung und VÖ der o.a. Beträge nach § 188. Zum Schlusstermin keine Einwendungen. Am 25.03.2020 dann Nachweis der Verteilung. Schlussverteilung erfolgt an die 20 Gläubiger, es wurden quotal jedoch Forderungen i.H.v. 220.000 EUR bedient, da der o.a. für den Ausfall festgestellte Gläubiger mit 20.000 berücksichtigt wurde. Auf Nachfrage teilt IV mit, dass er mit Schreiben vom 23.03.2018 eine Tabellenberichtigung wegen (teilweiser) endgültiger Feststellung vorgenommen habe.
Dieses Berichtigungsschreiben ist aber soweit ersichtlich erstmals jetzt bei Gericht eingegangen.
Meine Frage: hat der IV hier nun "falsch" verteilt? Eine Änderung nach §§ 189ff hat m.E. nicht stattgefunden, da das Schreiben des IV hier ja nicht ankam.
Falls ja:
Wie würdet ihr verfahren:
IV auf "falsche" Verteilung hinweisen und mitteilen, das Gl ggf Schadensersatz geltend machen könne?
IV auf "falsche" Verteilung hinweisen und auffordern, "richtige" Verteilung nachzuweisen?
Gruß,
Maria