Hallo!
Ich habe einen Betroffenen, der neben 400.000 € auf deutschen Konten, 100.000 € verteilt auf 3 Konten in fremden Währungen (NOK, CAD, CHF) hat. Der Betreuer möchte die Konten auflösen, da es dort keine Zinsen gibt und die Kontoführungsgebühen recht hoch sind. Der Betroffene kann sich hierzu nicht mehr äußern. Der bestellte Verfahrenspfleger spricht sich gegen die Kündigung aus, da der Betroffene die Anlage -laut Angabe der Angehörigen- aus Misstrauen gegenüber dem Euro bewusst gewählt hat und das Geld aktuell nicht benötigt wird.
Der Betereuer verweist darauf, dass der Euro sicher sei und die Konten nur Gebühren kosten (je ca 10 € im Monat) und keinen Ertrag bringen.
Der Verfahrenspfleger argumentiert, dass die Gebühren der Konten dem Betroffenen bei Anlage bekannt waren und er sie trotzdem wollte.
Würdet ihr genehmigen?