Festsetzung Vergütung gegen Erben

  • Hallo,

    ich hatte im Forum bereits einen Beitrag darüber gefunden, dass beim Tod des Betroffenen die Vergütung nach Anhörung der Erben "gegen die Erben" (nicht den Nachlass) festzusetzen ist. In meinem Fall möchte der Betreuer die Festsetzung gegen den Nachlass. Vorliegend wurde ein Nachlasspfleger bestellt, ich habe ihn zum Vergütungsantrag angehört und frage mich, ob ich hier auch weiterhin die Festsetzung "gegen die Erben" im Beschluss aufnehmen kann oden ob es hier problematisch sein könnte da die Erben unbekannt sind und die Formulierung anders lauten müsste? Wegen der Auszahlung muss sich der Betreuer ja dann an den Nachlasspfleger wenden.

  • Das erklärt bei uns gerade eine Kollegin einem Nachlaßpfleger, der mit einem Vergütungsfestsetzungsbeschluß "gegen den Nachlaß" eine Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch, in dem die Erben eingetragen sind, eintragen lassen möchte.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Zur Festsetzung der Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten, vgl.
    Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 168 FamFG Rn. 53, insbesondere zum Nachweis der Erbfolge nach dem Betreuten.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?62176-Vergütung-nach-Tod&highlight=Verg%C3%BCtung+Tod

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?91265-Vergütungsfestsetzung-gegen-die-Erben-des-Betreuten&highlight=Verg%C3%BCtung+Tod

  • Das erklärt bei uns gerade eine Kollegin einem Nachlaßpfleger, der mit einem Vergütungsfestsetzungsbeschluß "gegen den Nachlaß" eine Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch, in dem die Erben eingetragen sind, eintragen lassen möchte.


    Anwaltlicher oder nichtanwaltlicher NLP? Im ersteren Fall Wuerde ich überlegen ob man ihn erneut bestellen sollte...

  • Da sieht man wieder einmal - und nicht zum ersten Mal -, welchen Unsinn die einschlägigen Programme vorgeben.

    Weshalb wird dieser "Schrott" kritiklos übernommen, anstatt die Dinge zu hinterfragen? Man sollte immer nur das unterzeichnen, was man für den Fall, dass es der eigenen Feder entflossen wäre, ebenfalls unterschreiben würde.

  • Das erklärt bei uns gerade eine Kollegin einem Nachlaßpfleger, der mit einem Vergütungsfestsetzungsbeschluß "gegen den Nachlaß" eine Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch, in dem die Erben eingetragen sind, eintragen lassen möchte.


    Anwaltlicher oder nichtanwaltlicher NLP? Im ersteren Fall Wuerde ich überlegen ob man ihn erneut bestellen sollte...

    Ein (eigentlich sehr guter) anwaltlicher Pfleger. Ich glaube, daß er erstens aus dem Schrott noch nicht vollstrecken mußte und zweitens der (beinahe sinnlosen) Auseinandersetzung mit dem Nachlaßgericht aus dem Weg gehen wollte.

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  • Na ja, den Vergütungsbeschluss "gegen den Nachlass" zu erlassen, war auch nicht das Gelbe vom Ei.

    :):):) Sieht forumSTAR aber so vor.

    Du weißt ja selbst, das das kein Argument ist, wie Dein langes Lächeln vor dem Post beweist..

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • Aber weil es so in forumSTAR als Textbaustein, den ja irgendwann mal jemand so entworfen hat, enthalten ist, wird er immer wieder verwendet. Ist ja einfacher, als dem Betreuer zu sagen, er müsse entweder alle Erben ermitteln und nachweisbar mitteilen oder -zum Ärger des Kollegen beim Nachlassgericht- eine Nachlasspflegschaft zu beantragen. Sonst komme ich im Festsetzungsverfahren nicht weiter. Außer „gegen den Nachlass...“.

    Bei der Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers behilft man sich ja des Verfahrenspflegers, was juristisch auch nicht ganz nachvollziehbar ist. Ein Verfahrenspfleger der „vertritt“. Aber so lange es die Obergerichte so sehen, ...

  • ...zweitens der (beinahe sinnlosen) Auseinandersetzung mit dem Nachlaßgericht aus dem Weg gehen wollte.

    Antrag nach § 1961 BGB und wenn das Nachlassgericht nicht -zeitnah- in die Puschen kommt Beschwerde. Eigentlich ganz einfach und nicht „beinahe sinnlos“.

    Das Problem liegt bei dem, der festsetzt.

  • Das ist jetzt herrlich zweideutig...:teufel:

    Wieso? Ich als Betreuungsgericht führe das Festsetzungsverfahren erst weiter, wenn

    a) ich alle Erben sicher habe oder
    b) mir der Nachlasspfleger bekannt ist.

    und bis dahin „ruht“ das Verfahren.


  • Anwaltlicher oder nichtanwaltlicher NLP?[D] Im ersteren Fall Wuerde ich überlegen ob man ihn erneut bestellen sollte...[/D]

    Ein (eigentlich sehr guter) anwaltlicher Pfleger. Ich glaube, daß er erstens aus dem Schrott noch nicht vollstrecken mußte und zweitens der (beinahe sinnlosen) Auseinandersetzung mit dem Nachlaßgericht aus dem Weg gehen wollte.

    meinen zweiten Satz bitte ich nicht sooooo scharf zu verstehen wie er vll formuliert wurde. Wenn ich so nen Beschluss bekäme würde ich wahrscheinlich auch den zum Grundbuch/Vollstreckungsgericht jagen bevor ich n Fass mit dem Nachlassgericht aufmache wegen Formulierungen... Kommen halt immer zwei Sachen zusammen: a) der Antrag und b) der Beschluss :D

    Na ja, den Vergütungsbeschluss "gegen den Nachlass" zu erlassen, war auch nicht das Gelbe vom Ei.

    :):):) Sieht forumSTAR aber so vor.

    könnt ihr euch da nicht an so ne Zentralstelle oder so melden wenn Fehler in den vorgegebenen Textbausteinen gefunden werden? oder selber abändern?

  • Das ist jetzt herrlich zweideutig...:teufel:

    Wieso? Ich als Betreuungsgericht führe das Festsetzungsverfahren erst weiter, wenn

    a) ich alle Erben sicher habe oder
    b) mir der Nachlasspfleger bekannt ist.

    und bis dahin „ruht“ das Verfahren.

    Wieso? Weil in meinem Fall ja das Nachlaßgericht die Vergütung (so vermurkst) festgesetzt hat. Ich empfand es daher als möglicherweise ungewollt ironisch.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • s. o.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    2 Mal editiert, zuletzt von FED (4. September 2020 um 10:37) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Wenn die IT-Leute solchen Anliegen mit der geschilderten Ignoranz begegnen und der Baustein auch nicht geändert werden kann (welch glorreiche Idee!), dann müssen die Beschlüsse endweder händisch ausgebessert oder insgesamt manuell hergestellt werden. Man kann nicht etwas im Rubrum bezeichnen, was schlichtweg falsch ist.

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