Im Grundbuch sind derzeit als Eigentümer des Versteigerungsobjektes A und B in Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen. Der B ist verstorben und wurde von C und D beerbt. Der Erbschein liegt in Ausfertigung vor.
Nun beantragt der A die Teilungsversteigerung gegen C und D. Gleichzeitig behauptet er, dass C und D in die Gesellschaft eingetreten sind (Fortsetzung mit den Erben). Der Gesellschaftsvertrag wird vorgelegt.
Mit Blick auf § 17 ZVG beabsichtige ich den Antrag zu beanstanden und den Antragsteller zur Berichtigung des Grundbuchs aufzufordern (Eintragung von C und D als Gesellschafter/Eigentümer).
Liege ich da falsch? Gibt es Rechtsprechung dahingehend, dass ich neben der Erbfolge auch die Nachfolgeregelung einer GbR zu prüfen habe?