Hallo, meine Geschäftsstelle ist gerade auf der Suche nach der Vorschrift/Quelle aus der sich ergibt, in welcher Form die Eröffnung von Testamenten zu erfolgen hat.
Es ist leider überhaupt nicht zu finden wo genau steht, dass die Eröffnungsschrift mit dem Testament urkundlich zu verbinden und zu siegeln ist. Die Verbindung wurde hier schon immer so gemacht aber keiner weiß wo es genau steht.
Kann jemand helfen?
Viele Grüße