Hallo, das ist hier mal etwas ganz neues:
Es muss ein PfÜB gemacht werden.
Betreuer zahlt sein Zwangsgeld nicht- nun hat er die Vermögensauskunft abgegeben und bevor ich pfände habe ich ein paar Fragen:
1. Ausfertigung des rechtskräftigen ZG-Beschlusses als Titel ist richtig, oder?
2. Gläubiger ist ja das Land Niedersachsen, vertreten durch den Direktor soweit ich weiß- unterschreiben darf aber der Betreuungsrechtspfleger, da es ja zu den ihm zugeordneten Aufgaben gehört.
3. Gebühren (20 €) und Zustellungskosten (7€) des ZG Verfahrens - wo drunter packe ich die ? bisherige Vollstreckungskosten?
4. Pfändung von Betreuervergütung eines Amtsgerichtes- Drittschuldner: Land Niedersachsen, vertreten durch den Direktor des AG ..., und Anspruch G- Gepfändet werden die Ansprüche des Schuldners auf Betreuervergütung ? Wäre dies so richtig und ausreichend?
5. Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen- ist das Anspruch B?
Muss ich noch irgendetwas besonderes beachten?
Danke im Voraus, habe irgendwie ein Brett vorm Kopf heute und sitze ja sonst auf der anderen Seite.