Nach einigen beA-Erfahrungen kommt mir diese Frage - nicht unbeidngt Inso-spezifisch - in den Sinn:
Wie gestalten denn die Gerichte die Zustellungen in den Fällen, in denen der Gegner noch keinen RA bestellt hat, oder gar kein RA-Zwang herrscht? Bei beA-Klagen müssen wir ja zum Glück keine Anlagen mehr für jeden Gegner herstellen, müssen dann die bedauernswerten Gerichtsmitarbeiter die Schriftsätze und Anlagen ausdrucken und per Post an den Gegner versenden? Und da die Anlagen jetzt ja oft nur noch im Dateinamen benannt werden (A 1, A 2 , etc.) müssen die Gerichte auch das noch für den Gegner erledigen?