Im Grundbuch soll eine ZwaSiHyp eingetragen werden, der Forderung liegen mehrere Titel zugrunde.
Gemäß § 866 Abs. 3 S. 2 ZPO kann auf Grund mehrerer Titel eine ZwaSiHyp eingetragen werden.
Soweit ich weiß, ist doch aber im Antrag aufzuschlüssel, welcher Betrag auf welchen Titel entfällt!?
Dies ist hier nicht der Fall.
Meiner Meinung nach handelt es sich um einen vollstreckungsrechtlichen Mangel, so dass eine Aufklärungsverfügung ergehen muss.
Frage ist jetzt, wie muss die Aufklärungsverfügung aussehen. Muss sie ein Rechtsmittel enthalten, gesiegelt sein und zugestellt werden?