Vormundin stellt ersten Vergütungsantrag.
Entgegnung meinerseits: nicht als Berufsvormundin bestellt laut Beschluss; Antragsrücknahme?
Sie führt aus, dass sie als Berufsvormundin vorgeschlagen wurde und wiederholt ihren Vergütungsantrag.
Kein Antrag auf nachträgliche Feststellung (ex nunc oder ex tunc?).
Tendiere dahin, den Vergütungsantrag zurückzuweisen.
Gibt es Rechtsprechung?
Befinde mich noch in der Einarbeitung und wurde über die Suche nicht fündig.
Was, wenn sie beantragen würde, den Beschluss ex tunc zu korrigieren?
Wäre das möglich?