Folgende Frage hätte ich...
Was macht man in einem Fall, in dem Beratungshilfe bewilligt wurde, der RA gefunden, Unterlagen nebst Beratungshilfeschein ausgehändigt.
Anwalt macht aber nichts... Nun seit 5 Monaten keine Handlung, nur Ausreden, Ich mach das nächste Woche, zu viel zu tun, ich muss mich erst drauf vorbereiten.
Dann ruft man X mal an, schreibt emails, keine Reaktion vom Anwalt, selbst die Mädels am Tefefon sagen : Ich kann sie verstehen, aber nichts dazu sagen. Herr Anwalt ist bei Gericht, Herr Anwalt ist im Termin usw...
Beratungshilfe eingestrichen, aber keine Beratung erhalten
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Im einfachsten Fall:
Man läßt sich den Schein und die sonstigen Unterlagen zurückgeben und gibt die Sachen einem Anwalt, der Arbeit mag...
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Hallo, Zwerg,
als ich noch beim AG Beratungshilfesachen gemacht habe (das ist länger her), war das AG für sowas nicht zuständig. Antragsteller mit solchen Anliegen wurden an die Anwaltskammer verwiesen.
Ist aber länger her, dass ich am AG saß. Dazwischen liegt (mindestens) eine BerHG-Reform.Viele Grüße,
SchneewittchenErgänzung, nachdem Pfänder gepostet hat: Auch eine Möglichkeit. Im Zweifel lieber auf Pfänder hören.
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Ich schicke die Leute auch erst mal zum Anwalt, um notfalls den B-Schein zurückzufordern.
Wenn das nichts gibt, weil der Anwalt sich (nicht ganz unberechtigt) darauf beruft, er hätte ja schließlich schon beraten, zur Anwaltskammer. Die haben da eine Schlichtungsstelle.
Einen zweiten B-Schein gibt's jedenfalls nicht. -
Eventuell bestehen Ansprüche (Schadensersatz?) gegen den RA, weil er seine vertraglichen Pflichten schlecht/ bzw. gar nicht erfüllt. Man könnte sich hierzu von einem anderem Rechtsanwalt beraten und anschließend eventuell auch vertreten lassen.
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Im einfachsten Fall:
Man läßt sich den Schein und die sonstigen Unterlagen zurückgeben und gibt die Sachen einem Anwalt, der Arbeit mag...
Das ist sicherlich der einfachste Fall, was aber wie "beschrieben" wenn der Anwalt den Beratungshilfeschein bereits abgerechnet hat ?
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Dann muss er doch bereits tätig geworden sein - also zumindest im Rahmen einer Beratung ...
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Dann muss er doch bereits tätig geworden sein - also zumindest im Rahmen einer Beratung ...
Andernfalls wäre es Betrug.
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Wie #2. Nirgendwo steht, dass bereits abgerechnet wurde. Laut Ausgangssachverhalt vertröstet der RA immer weiter, ohne überhaupt tätig geworden zu sein. Da hilft nur, schnellstens woandershin wenden. Das wird nicht besser.
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Wie #2. Nirgendwo steht, dass bereits abgerechnet wurde. Laut Ausgangssachverhalt vertröstet der RA immer weiter, ohne überhaupt tätig geworden zu sein. Da hilft nur, schnellstens woandershin wenden. Das wird nicht besser.
Sieh mal #6. -
Oh, das hatte ich nicht dem @TE zugeordnet. Wie kann denn abgerechnet sein, wenn noch nichts passiert ist? Irgendwo im Sachverhalt steckt ein Fehler.
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Oh, das hatte ich nicht dem @TE zugeordnet. Wie kann denn abgerechnet sein, wenn noch nichts passiert ist?
Genau DAS scheint ja das Problem des TO zu sein.
Ich würde mich auch erst mal an die Rechtsanwaltskammer wenden.
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