Hi zusammen,
ich bin so groß geworden, dass ich gelernt habe, dass nach 9002 KV GKG bei streitwertabhängigen Gebühren die ersten 10 Zustellungen kostenfrei sind und alle weiteren Zustellungen 3,50 € kosten.
Wenn in einem Verfahren 100 Zustellungen erforderlich waren, dann waren in die Kostenrechnung 90! Zustellungen á 3,50 € einzustellen.
Ich leite das ab aus dem Wortlaut "soweit" mehr als 10 ZUs erforderlich waren...
Jetzt habe ich festgestellt, dass es Leute gibt, die behaupten, ab der 11. Zustellungen seien sämtliche Zustellungen zu erheben.
Bei 100 Zustellungen wären demnach auch 100 Zustellungen á 3,50 € in die KR einzustellen.
Ich habe mich in der Kommentierung und Rechtsprechung umgeschaut und außer dem Binz und dem Beckschen OK nicht viel konkretes gefunden und auch diese beiden sprechen das lediglich aus, ohne es näher zu begründen oder darzustellen (oder mit Fundstellen zu untermauern)
War ich mein Leben lang im Irrtum????