Ich muss einen Erbschein erteilen. Grundlage hierfür ist ein privatschriftliches
Testament.
"A" ist bereits vorverstorben. Es wird ein Erbschein für "B" benötigt.
Der Testamentsinhalt lautet wie folgt:
Wir, die Eheleute "A" und "B" setzen uns gegenseitig zu Alleinerben
ein.
Nach dem Tode des Längstlebenden von uns soll unser Sohn "C" Vorerbe
für das Einfamilienhaus in ........ sein. Nacherben zu gleichen Teilen
sollen die Kinder von "C" sein.
Das vorhandene Bankguthaben und das vorhandene Bargeld sollen
unsere Kinder "C" und "D" zu je 1/2 teilen. Ebenfalls den vorhandenen
Hausrat.
Ersatzerben unserer Kinder sollen deren leiblichen Nachkommen sein.
Es liegt ein Erbscheinsantrag eines Notars vor.
Dieser lautet im Ergebnis:
"B" ist beerbt worden von "C" und "D" zu je 1/2 Anteil.
Betreffs des Grundbesitzes ist "C" nur Vorerbe.
Nacherbfolge ist angeordnet. Sie tritt ein beim Tode des Vorerben. Der Vorerbe
ist - soweit nach § 2136 BGB zulässig - von den Verfügungs-
beschränkungen befreit.