Die Liste hat zur Zeit 169 Seiten. Die Konvertierten sind dort gar nicht drin. Das ist wie mit der Bankenliste der EU.
Gibt's bei den Banken auch Konvertiten?
Die Liste hat zur Zeit 169 Seiten. Die Konvertierten sind dort gar nicht drin. Das ist wie mit der Bankenliste der EU.
Gibt's bei den Banken auch Konvertiten?
Von was für Konvertiten redet Ihr?
Irgendwann mache ich das mal und sage "Sie stehen auf der EU- Terrorliste, Ihr Gebot muss ich zurückweisen"
Mal sehen wie die gucken und mir beweisen das sie nicht da drauf stehen.
Noch geht das leider nicht, noch stehe ich nicht unter Eulenschutz. Aber so ein, zwei Jährchen vor der Pension traue ich mich vielleicht.
Mal sehen wie die gucken und mir beweisen das sie nicht da drauf stehen.
Mich würde eher interessieren, wie sie gucken, wenn sie draufstehen.;)
wer wirklich suchen will für den gibt es dann noch http://www.terrorismusliste.de ...
Das geht mit der Suche aber Ruck Zuck.
Das geht mit der Suche aber Ruck Zuck.
Aber nur, wenn man Internet im Saal hat.
Der Dienstherr wird sich kaum weigern können, einen solchen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen.
Wir haben. Das ist schön auch wegen der SHL, Register und dem Vertreiben der Langeweile.
Danke für den Link, Stempel.
Aber theoretisch müsste ich ja jeden Bieter prüfen, auch wenn er nicht Ibn, Bin, Ben oder Hadj heißt. Was, wenn der Computer oder das Netzwerk gestört ist? Termin unterbrechen, bis die Wartungsarbeiten beendet sind?
Die Diskussion dreht sich im Kreis.
Finde ich nicht. Durch den Link sind wir vielleicht einen Schritt weiter.
Aber das
Das geht mit der Suche aber Ruck Zuck.
ist nicht immer zutreffend und das
Der Dienstherr wird sich kaum weigern können, einen solchen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen.
hilft auch nicht immer weiter.
Nein, nicht immer, aber es macht das Problem deutlich.
Aber theoretisch müsste ich ja jeden Bieter prüfen, auch wenn er nicht Ibn, Bin, Ben oder Hadj heißt.
(In einer PKH-Sache hatte ich neulich einen Schüler Namens Jihad. Auch sehr schön, dass unsere Gerichte derart naiv namensrechtliche Toleranz üben. Und zur Sache: )
Will man keine im Kern willkürliche oder ausländerfeindliche Prüfansätze wählen, wird man sich m. E. entscheiden müssen, ob man alle oder keinen in die Suchmaschinerie eingibt.
Ich halte nach wie vor Letzteres für die verfassungsrechtlich saubere Variante.
Aber theoretisch müsste ich ja jeden Bieter prüfen, auch wenn er nicht Ibn, Bin, Ben oder Hadj heißt. Was, wenn der Computer oder das Netzwerk gestört ist? Termin unterbrechen, bis die Wartungsarbeiten beendet sind?
Da über die Wirksamkeit eines Gebots sofort zu entscheiden ist, kommt nach meiner Ansicht nur die Beachtung solcher Zurückweisungsgründe in Betracht, die sofort festzustellen sind. Ggf. müsste die Zuschlagsverkündung ausgesetzt werden (praktisch wohl nur dann, wenn wirklich ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Meistbietende auf der Liste steht).
(praktisch wohl nur dann, wenn wirklich ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Meistbietende auf der Liste steht)
Also praktisch nie, denn dann würde er ja bereits vor Gebotsabgabe durch unsere Sicherheitsbehörden in Gewahrsam genommen werden.
Mal im Ernst: würdet ihr denn tatsächlich, falls ihr euren Meistbietenden auf der Terrorliste entdeckt haben solltet, sein Gebot zurückweisen, mit der Begründung: Sie stehen auf der Liste der terrorverdächtigen Personen???
Da kann ich mich doch auch gleich selber erschiessen...
Es hätte durchaus was von Loriot.
Mal im Ernst: würdet ihr denn tatsächlich, falls ihr euren Meistbietenden auf der Terrorliste entdeckt haben solltet, sein Gebot zurückweisen, mit der Begründung: Sie stehen auf der Liste der terrorverdächtigen Personen???
Da kann ich mich doch auch gleich selber erschießen...
Nene, selber erschießen zählt nicht als Arbeitsunfall.
Allerdings kann es taktisch klüger sein, dann einen Zuschlagsverkündungstermin anzuberaumen, sich dazu die Polizei (oder wenigstens die Wachtmeister) einzuladen und dann den Zuschlag zu versagen, da das Gebot des Terroristen wegen des Erwerbsverbots unzulässig gewesen sei.
Dumm nur, dass durch Zulassung jenes Gebots ein eventuelles vorheriges Gebot erloschen ist und somit gar niemandem der Zuschlag erteilt werden kann.
Ich hoffe trotzdem, dass all diese Überlegungen graue Theorie bleiben.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wird - zumindest in der Versteigerung -alles graue Theorie bleiben...
Wird ja wohl Strohmänner o.ä. geben, selbst Terroristen dürften nicht so doof sein um frisch und munter in ein Gericht zu marschieren und ein Grundstück zu ersteigern... Denke/Hoffe ich mal
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