Habe hier und anderswo schon umgehend recherchiert und für folgenden Fall
Betreuer muss 4 Wochen zur Kur und ist verhindert und möchte, dass sich in dieser Zeit sein Bruder um die Mutter (Betreute) kümmert
herausgefunden, dass die Rechtsprechung überwiegend davon ausgeht, dass eine Übertragung (aller) Aufgaben in dieser Zeit per Vollmacht nicht zulässig sein dürfte:
Ein gerichtlich bestellter Betreuer darf bei einem Urlaub seine Aufgaben nicht von sich aus auf einen Vertreter übertragen, da eine solche Praxis dem gesetzlichen Leitbild der persönlichen Betreuung widerspricht. Bei urlaubsbedingter Abwesenheit kann der Betreuer allenfalls jemanden bitten, nach dem Betreuten zu schauen, um ihn unverzüglich über alles Wesentliche zu informieren. In diesen Fällen kommt allenfalls die gerichtliche Bestellung eines Vertreters in Frage: OLG Frankfurt/M., 20 W 512/01 (ähnlich OLG Dresden, bt-info 2001, 171 und 2002, 27 (LS) und 2003,83 (LS)= BtPrax 2001, 260 = OLG-NL 2001, 286 = Rpfleger 2002, 255)
Ich habe jedoch zu meiner aktuellen Anfrage des Betreuers, die ich vertretungsweise beantworten musste, meinen Betreuungsrichter gefragt, der das schon über 10 Jahre macht. Er vertritt die Auffassung, dass die Mindermeinung die richtige sei und der Betreuer eine schriftliche Vollmacht für seinen Bruder schreiben soll, in der er ihn mit allen Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung bevollmächtigt. Es soll ihm zudem eine Kopie seines Betreuerausweises und seines Personalausweises geben. Damit wäre ausreichend vorgesorgt.
Ich habe das dem Betreuten dann auch so rübergebracht mit dem Hinweis, dass es überwiegend auch anders gesehen wird. Ich habe sie zudem beruhigt, dass für den Notfall der Betreuer in seinem Kurheim ja telefonisch erreichbar ist und ein Schreiben fertigen kann und zudem die Möglichkeit des Einsatzes eines weiteren Betreuers (z.B. in Person des Bruders) durch das Gericht besteht, für den Fall, dass eine Institution diese Vollmacht nicht anerkennt.
Unbefriedigend ist das zwar etwas, aber mir blieb so wohl nichts anderes übrig. Für mich, der Betreuungssachen nur unregelmäßig als Vertreter bearbeitet, wäre natürlich schon mal interessant, wie das an anderen Stellen praktisch gehandhabt wird.