InsoSchuldner stirbt während Restschuldbefreiungsverfahren. Kosten waren dem Schuldner gestundet.
Kann der Erbe wegen der Kosten des Verfahrens herangezogen werden?
Gutgläubig wie ich bin, wollte ich die Kostenrechnung an die Erben veranlassen (Stundung endet ja mit Tod - bzw. im Zweifel hätte ich einen klarstellenden Beschluss erlassen). Jetzt weist mich eine Kollegin auf die Entscheidung des ThürOLG hin (Beschl. Az. 9 W 452/11 vom 17.10.2011) wonach keine Erbenhaftung für offene Gerichtskosten besteht.
Werden bei Euch die GK den Erben zu Soll gestellt? Habt Ihr ne Rspr. für mich?
Ich mach das ja noch nicht so lang, aber als ich mich der Akte angenommen habe, dacht ich inproblematisch an eine Sollstellung.....