Tod Schuldner im Restschuldbefreiungsverfahren

  • InsoSchuldner stirbt während Restschuldbefreiungsverfahren. Kosten waren dem Schuldner gestundet.
    Kann der Erbe wegen der Kosten des Verfahrens herangezogen werden?

    Gutgläubig wie ich bin, wollte ich die Kostenrechnung an die Erben veranlassen (Stundung endet ja mit Tod - bzw. im Zweifel hätte ich einen klarstellenden Beschluss erlassen). Jetzt weist mich eine Kollegin auf die Entscheidung des ThürOLG hin (Beschl. Az. 9 W 452/11 vom 17.10.2011) wonach keine Erbenhaftung für offene Gerichtskosten besteht.

    Werden bei Euch die GK den Erben zu Soll gestellt? Habt Ihr ne Rspr. für mich?

    Ich mach das ja noch nicht so lang, aber als ich mich der Akte angenommen habe, dacht ich inproblematisch an eine Sollstellung.....

  • Ich habe bisher auch immer erfolglos versucht Erben zu suchen. Ich hatte bisher aber noch nie Erfolg und mit dieser Entscheidung hat sich das nun entgültig erledigt.

    Danke für die Entscheidung.

    Ich werd mal suchen, ob dazu noch etwas finde.

    Könntest Du bitte die Überschrift noch etwas abändern, damit man es bei Bedarf wieder findet?

    z. B. Zweitschuldnerhaftung Erben für Gerichtskosten oder so ähnlich.

  • Vielen Dank für diese Entscheidung! Da die Erben meistens ausschlagen, stellt sich das Problem der Sollstellung meist nicht. Ich bin bisher jedenfalls noch nicht so weit gekommen.

    Ich habe derzeit allerdings das Problem, dass meine Schuldnerin nach erteilter RSB verstorben ist. Hier ist ja nun die Frage, wie weiter, da nach BGH ja ein neuer Antrag gestellt werden müsste, um die Stundung zu verlängern. Könnte man hier auch den OLG-Beschluss heranziehen oder könnte ich hier die Erben heranziehen (zumal es in dieser Konstellation nicht so wahrscheinlich ist, dass die Erben aussschlagen).

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • @rainer
    könntest du mir bitte auch den Aufsatz zukommen lassen. In unserer Bibo ist die Zeitschrift leider auch nicht vorhanden.
    Danke.

  • Könntest Du bitte die Überschrift noch etwas abändern, damit man es bei Bedarf wieder findet?

    z. B. Zweitschuldnerhaftung Erben für Gerichtskosten oder so ähnlich.


    wie mach ich das???:oops: Über Bearbeiten kann ich nur meinen Text ändern nicht aber die Überschrift....

  • Die Überschrift kann man selber nicht mehr ändern, vielleicht kann einer der Mod's hier mal helfend eingreifen :).

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • ich häng mich mal ran.

    Verfahren beendet mit RSB 2014. Schuldner verstirbt 2022. Kosteneinziehungsstelle beantragt die Sollumschreibung auf den Erben ohne Nachweise. Kann auf den angeblichen Erben umgeschrieben werden?

    Die obige Entscheidung passt wohl nicht, da dort der Schuldner in der WVP verstorben ist

  • Hier bräuchte man etwas mehr Input. Wurde nach Erteilung der RSB keine Stundungsverlängerung ausgesprochen? Vermutlich, sonst gäbe es ja keine Sollstellung an den Schuldner. Mit Sollstellung gebe ich die Vollstreckung an die Gerichtskasse ab. Wie die nun weiter verfährt, liegt zumindest bei uns nicht im Bereich des Insolvenzgerichts.

    Auf deinen Fall bezogen: Umschreibung auf Erben m.E. nach wenn überhaupt nur unter Vorlage eines entsprechenden Erbnachweises.

  • Vielleicht bin ich ein wenig naiv oder ich durchschaue das Einziehungswesen durch die(se) Kasse nicht so richtig- aber wiso ist denn hier eine "Umschreibung" des Kostenschuldners in der Sollstellung erforderlich oder nötig?

    Ich sehe das wie Matze

    Der Kostenbeamte hat zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kosten den Kostenschuldner und seine Haftung festgestellt- damit ist die Sache kostenrechtlich abgeschlossen

    Ich verstehe §7 I 2 KostVfg so, dass zum Zeitpunkt der Feststellung des Schuldners und seiner Haftung die etwaige Haftung anderer Personen beachtet werden muss (bspw. für einen Zweitschuldnerhinweis, oder auch für eine unmittelbare Inanspruchnahme) und


    Das Weitere dürfte bei der Kasse liegen, die in eigener Zuständigkeit und Verantwortung auf Rechtsnachfolgen oder andere Veränderungen reagieren und damit umgehen muss...

    (ich habe so eine Nachfrage noch nie erlebt oder sonst davon gehört- und das müsste ja schon auch öfter mal vorkommen, oder?)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

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