Liebe Mitwisser,
ich bin noch nicht so lang im nachlass und habe folgende Frage:
Erbfall war in A, Erbe wohnt in B. Der Erbe kommt aber nun auf die Idee, weil er gerade in der Nähe ist - ach, stelle ich doch bei beim dritten Amtgericht C einen Erbscheinantrag (also weder A noch B). Müsste ich als - örtlich überhaupt nicht zuständiges Amtgericht - diesen Antrag aufnehmen? . Ich finde dazu irgendwie überhaupt nichts - und es wurmt mich gerade.
Aus der Rechtsantragstelle kenne ich das noch, dass wir alles aufnehmen konnten - und dann weiterleiten- egal ob nun örtlich zuständig oder nicht. Ist das beim Nachlassgericht auch so? Danke!