Bin ganz neu in Betreuung und völlig ahnungslos. Aufgrund der riesen Aktenberge habe ich keine Zeit im Forum über "Vergütung Verfahrenspfleger" zu recherchieren.
:(Könnte mir jemand kurz alle wichtigen Vorschriften bzw. allg. Hinweise auflisten?
Ich habe hier z.B einen Antrag eines Verfahrenspflegers (kein Rechtsanwalt), der beantragt die Festsetzung auf Basis von 165 Minuten Zeitaufwand (ohne Berechnung, ohne Summen usw.) Ich weiß jetzt gar nicht, welche Gebühr ich da zugrunde legen muss!?!
-wird immer gegen die Landeskasse festgesetzt, oder auch gegen den Betreuten, wenn Vermögen vorhanden?
In einer anderen Akte hat die Verfahrenspflegerin zumindest schon mal Antrag nebst Tätigkeitsnachweis eingereicht (sie arbeitet auch als Berufsbetreuuerin, kein RA) sie hat pro Stunde 25 € abgerechnet, nebst Auslagen (Kopien zu je 0,15€, Telefongebühr 0,60 € pro Einheit und Fahrtkosten pro km 0,27€)
-RA dürfen sicher anders abrechnen, oder???
Vielen Dank schon einmal vorab...