Betreuerin mit RL überfordert

  • hallo,

    eine ältere Dame betreut ihre Nachbarin und tut sich mich der RL absolut schwer. Ich habe ihr die Anforderungen schon mehrfach erörtert; aber es klappt einfach - trotz absoluter Bemühungen - nicht. Wie würdet ihr euch verhalten ?

  • (Ich kann ehrlich gesagt nicht wirklich nachvollziehen, wieso eine RL so schwierig ist. Aber manchmal werfen die Betreuer alles durcheinander und vergessen die Hälfte - wie kommen die mit ihrem eigenen Geld klar?)

    Bei uns helfen die Betreuungsvereine bei der Erstellung der RL. Ansonsten lasse ich mir die Kontoauszüge schicken und frage ganz konkret, was ich nachgewiesen haben möchte.

  • Da Du nichts von irgendwelchen Uregelmäßigkeiten schreibst, halte ich es für sinnvoll, mit der Dame zu sprechen und eine gemeinsame Lösung zu finden. Vielleicht kann ja auch jmnd. aus dem Verwandten-/Bekanntenkreis gefunden werden, der die Vermögensverwaltung übernimmt.

  • Da Du nichts von irgendwelchen Uregelmäßigkeiten schreibst, halte ich es für sinnvoll, mit der Dame zu sprechen und eine gemeinsame Lösung zu finden. Vielleicht kann ja auch jmnd. aus dem Verwandten-/Bekanntenkreis gefunden werden, der die Vermögensverwaltung übernimmt.


    Das fände ich auch sinnvoll, wenn trotz mehrfacher Bemühungen und Gebens von Hilfestellung die Betreuerin zur Einreichung einer vernünftigen Rechnungslegung nicht in der Lage ist.

    Häufig ist es ein Anhaltspunkt, dass der Betreuer auch Probleme bei der Stellung von Anträgen (z. B. beim Sozialamt) haben könnte, wenn er schon an der Erstellung der RL scheitert.

  • Dem kann unter dem Gesichtspunkt des § 1899 I BGB gefolgt werden.
    Die Betreuerin muss ja nicht für alles entlassen werden.

    Ich bevorzuge jedoch bei sehr alten Betreuerinnen ( alte männliche Betreuer gibts ja gar nicht :mad:) überwiegend eine pragmatische Lösung und lasse mir die Kontoauszüge nebst Belegen in einem Termin vorlegen.
    Mach mir dann halt einen ausführlicheren Aktenvermerk über die Rechnungsprüfung und lasse ggf. die Kontoauszüge kopieren.

  • Zitat

    Häufig ist es ein Anhaltspunkt, dass der Betreuer auch Probleme bei der Stellung von Anträgen (z. B. beim Sozialamt) haben könnte, wenn er schon an der Erstellung der RL scheitert.

    Dem schließe ich mich aus leidvoller Erfahrung an.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Dem kann unter dem Gesichtspunkt des § 1899 I BGB gefolgt werden.
    Die Betreuerin muss ja nicht für alles entlassen werden.

    Ich bevorzuge jedoch bei sehr alten Betreuerinnen ( alte männliche Betreuer gibts ja gar nicht :mad:) überwiegend eine pragmatische Lösung und lasse mir die Kontoauszüge nebst Belegen in einem Termin vorlegen.
    Mach mir dann halt einen ausführlicheren Aktenvermerk über die Rechnungsprüfung und lasse ggf. die Kontoauszüge kopieren.


    Als pragmatische Lösung taugt das wohl, allerdings erscheint mir diese doch sehr zeitintensiv. Zudem erledigst du die eigentlich dem Betreuer obliegende Arbeit.

    Was gelangt in diesen Fällen eigentlich in die Akte? :gruebel: Eine ordnungsgemäße Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben wie in einer korrekten Rechnungslegung wird es wohl eher nicht sein.

  • Ich weise ehrenamtliche Betreuer bereits bei der Verpflichtung darauf hin, wie eine Rechnungslegung auszusehen hat und dass ich -entsprechend der obergerichtlichen Rechtsprechung- Kontoauszüge als Rechnungslegung nicht akzeptiere. Hilfe erhalten ehrenamtliche Betreuer von der Betreuungsbehörde bzw. von den Betreuungsvereinen -erhalten ja Geld für diese Querschnittsarbeit-. Ferner wissen 'meine' Betreuer, dass ich auf Rechnungslegung in der geforderten Form nicht verzichten kann und die Nichterfüllung der Verpflichtung zur Rechnungslegung die Entlassung aus dem Betreueramt zur Folge hat. Bisher funktionierts oder die 'säumigen' Betreuer sind nach dem ersten Jahr bereits entlassen. Ich weiß: harte Linie, ist aber von der Betreuungsbehörde und den Betreuungsvereinen so akzeptiert und funktioniert.


  • Als pragmatische Lösung taugt das wohl, allerdings erscheint mir diese doch sehr zeitintensiv. Zudem erledigst du die eigentlich dem Betreuer obliegende Arbeit.

    Zeitmanagement ist alles !
    Warum sollte man ( wesentlich ) älteren Leuten nicht ein wenig mehr entgegenkommen können ?
    Die haben eben eher den Zug, zum Gericht persönlich zu erscheinen.
    Mir ist eine Erledigung via Termin allemal lieber , als die "Verfolgung" per Zwangsgeld.
    In bestimmten Fällen ( beileibe nicht allen ! ) von säumigen Betreuern bestimme ich mehrfach im Jahr "Termin zur Vorlage der Rechnungslegung".
    Man muss die Termininierungsmöglichkeiten von forumSTAR schließlich ausnutzen !;)
    Erfolgsquote : 90 % weniger Zwangsgeldverfahren schätzungsweise.

    Einem württemberg. Betreuungsnotar sollte diese Verfahrensweise auch nicht gerade fremd sein.;)

  • Erklärt ihr im Rahmen der Betreuerverpflichtung nicht, wie die Rechnungslegung zu erfolgen hat? Händigt ihr keine Vordrucke aus? Bei uns arbeitet schon die Betreuungsbehörde zu, vermittelt die Ehrenamtlichen ggf. an die Betreuungsvereine.

    Bei ein mir ist in mehr als 25 Jahren in der Betreuung noch kein von mir verpflichteter Betreuer mit einer Plastiktüte voll ungeordneten Kontoauszügen erschienen. In übernommenen Verfahren schon, mit dem Hinweis: "bisher war es so in Ordnung". Lag dann wohl -auch an den Vorgänger-Betreuungsrichtern/-Rechtspflegern.

    Ich denke jeder Betreuer ist in der Lage, eine -einigermaßen- akzeptable Rechnungslegung zu erstellen, wenn er will. Wenn er nicht will ist er m.E. für das Betreueramt nicht unbedingt der Geeignete. Sorry.

    und zu Zwangsgeldern: müsste ich bisher nur gegenüber Berufsbetreuern anordnen.

  • Ich finde, das ist ein schwieriges Thema.

    Bei den ehrenamtlichen Betreuern handelt es sich zumeist um Angehörige, oftmals auch eher ältere Angehörige, die mit dem Thema noch nie zu tun hatten und entsprechend unbedarft an ihre Tätigkeit herangehen.

    Bei meinen Verpflichtungsgesprächen sehe ich dann oftmals in große ungläubige Augen, wenn ich dem Bruder oder der Schwester oder Tante oder wem auch immer eines Betreuten erkläre, dass er/ sie Rechnungslegungspflichtig ist. Zumeist sind diese, ehrlich gesagt, damit auch intellektuell komplett überfordert.

    Bei der Erstellung kann ich auch nicht wirklich helfen, denn das gibt m. E. der §§ 1908i Abs. 1, 1837 BGB nicht her. Beratung ja, aber ich kann ja nicht aktiv bei der Erstellung von etwas helfen, das zu prüfen ich verpflichtet bin.

    Meist lade ich die Betreuer nach Erstellung der Rechnungslegung zum persönlichen Termin. Sofern es gar nicht läuft, schlage ich meinen Richtern auch mal vor für die Vermögenssorge einen weiteren Betreuer zu bestellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Felix (9. September 2014 um 07:51)


  • Meist lade ich die Betreuer nach Erstellung der Rechnungslegung zum persönlichen Termin. Sofern es gar nicht läuft, schlage ich meinen Richtern auch mal vor für die Vermögenssorge einen weiteren Betreuer zu bestellen.

    So mach ich das auch , in dem ich das "Terminsergebnis" bei säumigen Betreuern abwarte.
    Selbstverständlich übernehme ich nicht das Ausfüllen der Rechnungslegung selbst; diese kann in Einzellfällen auch mal nur in Form der Kopie der Giroauszüge bestehen.
    Wie hier jemand bzg. meiner Person auf was anderes kommen kann , erschließt sich mir nicht .
    Das eine ( Ausfüllen ) hat doch nichts mit dem anderen ( Terminsbestimmung ) zu tun !

    Was den Geologen betrifft:
    Es soll Richter geben, die hinsichtlich der Entlassung wegen Ungeeignetheit "beratungsresistent" sind.
    Was machste dann ?
    Wer gehört denn dann m.E. eher entlassen ?
    Der Betreuer oder der Richter ?

    In beiden Fällen sitzte am kürzeren Hebel.

  • ........Was den Geologen betrifft: Es soll Richter geben, die hinsichtlich der Entlassung wegen Ungeeignetheit "beratungsresistent" sind. Was machste dann ? ......

    Immer wieder vorlegen und immer wieder bösgläubig machen.

    Wenn es auch mit Hilfe eines Betreuungsvereins oder dergleichen
    (keinesfalls meiner Hilfe! Ich habe grundsätzlich (!) erläutert und prüfe dann konkret)
    nix wird, lege ich stumpf wieder vor.
    Dann halt das obligate Zwangsgeld ....

    Wer schon mit einer banalen Rechnungslegung überfordert ist, soll Einstufungen bei Pfleversicherungen durchsetzen können? Soll Rentenanpassungen prüfen, Rentenbescheide lesen können?
    Meine Bedenken sind Bestandteil der Akte.

    Wenn alles nix hilft, mag mir der Richter mitteilen, wie nun zu verfahren ist, da ich die Verantwortung (siehe Blatt 5,8,12,15,......) nicht übernehmen kann.
    Auf eine konkrete Frage in der Akte kann man schwerlich "gesehen" schreiben.

  • Hab ich alles schon mal erlebt in der langen Zeit hier, daher :

    1.) Wie hoch wäre denn Dein weiteres Zwangsgeld , wenn die Vollstreckung des ersten ZG bereits erfolglos war ?

    2.) Was machste denn , wenn der Richter zurückverfügt :

    a.) Gesehen
    b.) ZG-Vollstreckung bitte fortsetzen:eek:

    Hat mich u.a. deswegen zu meiner etwas anderen Verfahrensweise geführt, welche nicht unbedingt dem Foren-Mainstream entsprechen mag.
    Darauf lege ich aber auch keinen Wert, wenn die "Erfolgsquote" ( trotzdem ? ) stimmt.

  • Wenn die ehrenamtlichen Betreuer zu viel Probleme bereiten, wird bei uns ein fähiger Gegenbetreuer oder weiterer Betreuer bestellt.

    Meistens dürften aber die Voraussetzungen für die Bestellung eines Gegenbetreuers gar nicht vorliegen :confused:

  • Das habe ich mir auch gedacht, wollte ollik aber nicht zu nahe treten.
    Im übrigen hast Du die Probleme hier ja kaum, weil Du selbst als Betreuungsnotar Entlassungsrecht hast.

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