Guten Morgen!
Irgendwie bin ich offenbar gerade nicht besonders entschlussfreudig. Die Stimmen in meinem Kopf geben ständig gegenseitig Widerworte, deshalb hätte ich mal gerne Meinungen außenstehender Dritter.
Ich habe eine Überprüfung nach § 120 IV gemacht und trotz Mahnung keine Rückmeldung bekommen. Die VKH war in ein einem anderen Verfahren im Rahmen eines Vergleichs bewilligt worden, weshalb ich übersehen habe, dass in meinem Verfahren nicht die Mutter selbst, sondern das mj Kind (jetzt 10 Jahre) Antragstellerin war. Hätte ich das gleich gesehen, hätte ich keine Anfrage rausgeschickt, sondern die Akte jetzt wegen unterstellter weiterer Vermögenslosigkeit weggelegt.
Hab ich aber nicht.
Ich schwanke zwischen Aufhebung - schließlich ist das Versäumnis der ASt-Vertreterin eindeutig da, die Erklärung wurde trotz Aufforderung nicht abgegeben - und Aktenvermerk und weglegen.
Wie würdet ihr es machen?