Hallo
Es wurden öffentlich-rechtliche Forderungen zur Tabelle angemeldet und festgestellt. Nun bekommt der Schuldner die RSB versagt und wir beantragen die vollstreckbare Ausfertigung der Inso-Tabelle, welche wir auch erhalten. Hier kommen nun meine Fragen:
1. Sind nun aus den öffentlich-rechtlichen Forderungen privatrechtliche Forderungen (Titel=vollstreckbare Ausfertigung) geworden?
2. Muss dieser Titel zum Zwecke der ZV an den Schuldner zugestellt werden?
3. Kann die Zustellung auch bei der Beantragung der vollstreckbaren Ausfertigung mit beantragt werden und vom Gericht erfolgen?
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten!!!