Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben ein Mahnverfahren eingeleitet, Vollstreckungsbescheid beantragt, Einspruch/Widerspruch, streitiges Verfahren, Anspruchsbegründung, Verhandlung, Urteil
Jetzt kam das Urteil und uns ist aufgefallen, dass von Anfang an wir den falschen Kläger angegeben haben. Das passierte, weil die Mitarbeiterin sich für den MB-Antrag ein Muster aus einer Parallelakte nahm und versehentlich den Kläger einfach abschrieb. Nur das dieser in dem Fall ein anderer war. Die Anwältin unterschrieb die Anspruchsbegründung ebenfalls mit dem falschen Kläger. Niemandem ist es aufgefallen die ganze Zeit. Nicht mal der Gegenseite.
Kann man da noch etwas tun, wenn ja, was genau? Oder ist das Urteil tatsächlich unbrauchbar und das Verfahren muss neu geführt werden?
Vielen Dank, Gruß