Ein Berufsbetreuer wird als gesetzlicher Vertreter seiner Betreuten in einem Zivilverfahren vor dem AG als gesetzlicher Vertreter geladen.
Damit dürfte das JVEG nicht einschlägig sein.
Der Berufsbetreuer beantragt beim AG im diesem Zivilverfahren seine Kosten und Auslagen festzusetzen. Er macht Hin- und Rückweg zum AG und 1 Std. nach dem VBVG (= 44€) geltend.
Fraglich ist nun, ob dies so festgesetzt werden kann?
Möglicherweise kann er keinen Stundesatz in Ansatz bringen, wegen der Pauschalvergütung.?
Wie sind hier die Meinungen und ggf. die Erfahrungen?