Folgender Sachverhalt liegt mir vor:
Die Schuldnerin teilt der Treuhänderin mit, dass Sie Erbin in der Wohlverhaltensphase geworden ist. Der Erblasser ist kurz vor Ablauf der 6-Jahresfrist gestorben. Die Anhörungsfrist nach Ablauf der Wohlverhaltensphase ist inzwischen abgelaufen (Anträge wurden nicht gestellt). Erst durch Vorlage des Schlussberichts wurde ich auf die Erbschaft aufmerksam.
Nun überlege ich wie ich weiter entscheiden soll.
1. Restschuldbefreiung erteilen und hoffen, dass das Erbe schnell zu Geld gemacht wird, da ja die Jahresfrist für den Widerruf läuft oder
2. Abwarten, wie lange die Schuldnerin braucht um die Vermögenswerte aus der Erbschaft zu Geld zu machen. Dann an die Gläubiger verteilen lassen und die Restschuldbefreiung erteilen.
3. Eine Anordnung der Nachtragsverteilung dürfte nicht mehr möglich sein.
Wie würdet Ihr entscheiden?