Kennt jemand die Lösung zum sog. "Putzfrauenfall"?!
Der Putzfrauenfall:
Putzfrau P dient Witwe W jahrelang treu als Haushaltshilfe.
Die reiche Witwe W hat zwei erwachsene Kinder, zu denen sie kein gutes Verhältnis hat.
Putzfrau P hat einen eigenen Haustürschlüssel. W hat auch einen Hausschlüssel.
Die Kinder haben keinen Schlüssel zum Haus, weil sie aufgrund des mangelnden sozialen
Umgangs zur W keinen wollten.
Witwe W bricht sich im Winter ein Bein und verstirbt im Krankenhaus.
Putzfrau P will nach dem Tod den Schlüssel zum Haus schnellstmöglich loswerden,
um nicht in den Verdacht zu kommen Dinge zu entwenden und weil sie weiß,
dass sie weder erbberechtigt noch befugt ist, sich nach dem Tod der Witwe im Haus aufzuhalten.
Außerdem ist es ihr unangenehm und unheimlich den Schlüssel nach dem Tod der Witwe weiterhin zu besitzen.
P sorgt sich auch um die Antiquitäten und den hochwertigen Nachlass im Haus der Witwe W.
Deshalb erkundigt sich die treue Putzfrau P umgehend bei den Behörden, was sie mit dem Schlüssel
zum Haus tun soll.
Die Behörden sagen zu P, sie solle die Schlüssel zum Haus einem der Kinder geben/ zukommen lassen,
da diese erbberechtigt seien. Putzfrau P versucht ihr Glück, die Schlüssel zum Haus loszuwerden.
Die Kinder jedoch verweigern die Schlüsselannahme weil sie kein gutes Verhältnis zur Mutter
hatten. Sie interessiert der Nachlass nicht.
Nun steht die treue Putzfrau mit dem Schlüssel zum gut gefüllten Haus da.
Sie fühlt sich mit ihrer Verantwortung überfordert und alleingelassen.
Wie soll sie sich verhalten?!
Anders gefragt:
Wem gibt man Schlüssel, Ersatzschlüssel, Autoschlüssel, Bankschlüssel, Schließfachschlüssel, Tresorschlüssel wenn die Menschen, denen sie eigentlich rechtlich zustünden die Annahme verweigern?!
Verwahrt man die Schlüssel solange bis sich irgendwann die Behörden (z. B. Nachlasspfleger, Insolvenzverwalter) melden? Den Behörden reicht als Zutritt zum Haus im o.g. Fall ja auch bereits der im Krankenhaus bei der Verstorbenen verbliebene Schlüssel und sie würden nicht zwanghaft vom Zweitschlüssel der Putzfrau Kenntnis erlangen...
Gibt man die Schlüssel eigenständig bei Behörden (Welche sind zuständig?!) oder bei der Polizei oder sonst wem ab?
Schickt man die Schlüssel einfach an die Person, von der man weiß dass sie zuständig ist per Post oder Paket?
Reicht es aus, die Schlüssel bei den betreffenden Personen in den Briefkasten zu werfen?!
Nach dem Motto: Aus den Augen aus dem Sinn?!
Oder Schlüssel verwahren und irgendwann wegwerfen?
Eure Meinungen bitte...
Ich selber würde für Lieferung des Schlüssels per Post oder Einwurf in den Briefkasten der Kinder plädieren.
Ob´s rechtlich gesehen jedoch ausreichend ist bezweifle ich. Wg Zugang und Nachweis, dass er abgegeben wurde- Könnte ja auch wegkommen, wenn er nur in den Briefkasten gesteckt wird oder er könnte auf dem Postweg verloren gehen....
Andererseits: Nach dem Motto aus den Augen aus dem Sinn- Kein Schlüssel mehr, keine Verantwortung mehr fürs Haus
Oder ich würde die Schlüssel verwahren und wenn sich niemand meldet die Schlüssel irgendwann wegwerfen...
Irgendwelche sinnvollen Lösungsvorschläge?!